Elternzeit & Elterngeld

Elternzeit

Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes, bis dieses sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Für Mütter beginnt die Elternzeit frühestens nach dem Ende der Mutterschutzfrist, für Väter frühestens mit der Geburt des Kindes. Um Elternzeit beanspruchen zu können, müssen Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, das während der Elternzeit andauert. Mit Ablauf des Arbeitsverhältnisses endet auch die Elternzeit. Während Ihrer Elternzeit dürfen Sie bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbständiger bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers. Als berufstätige Eltern können Sie jeweils allein oder gemeinsam in Elternzeit gehen. Ihre Elternzeitansprüche werden unabhängig voneinander behandelt.

Mehr Informationen finden Sie in der unten verlinkten Broschüre.

Basiselterngeld

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die

  • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
  • nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.

Elterngeld wird innerhalb der 14 ersten Lebensmonate des Kindes gewährt. Über zwei Partnermonate können Sie den Anspruch von 12 Monaten auf insgesamt 14 Monate ausweiten. Eltern können gleichzeitig oder nacheinander Elternzeit nehmen.

Mehr Informationen finden Sie in der unten verlinkten Broschüre.

ElterngeldPlus

Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld um vier zusätzliche Monate verlängern, wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit, zwischen 25 und 30 Stunden, arbeiten.

Mehr Informationen finden Sie hier und in der unten verlinkten Broschüre.

Zusätzlich können Sie nun das Elterngeld digital über diese Plattform beantragen: Elterngeld Digital.

 


Nähere Informationen finden Sie hier oder in der Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit - Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit--73770

 


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