Schwangerschaft und Mutterschutz

Unterstützung für Schwangere und Studierende mit Kind

Schwangerschaft, Geburt und Erziehung eines Kindes verändern die Studienplanung junger Eltern entscheidend. Es gilt, eine Fülle von neuen Herausforderungen zu meistern. Deshalb bietet das Studentenwerk umfassende Leistungen an, um das Studium mit Kind/ern zu erleichtern. Es werden regelmäßig offene Gesprächskreise und Informationsveranstaltungen organisiert, beispielsweise zu den Themen BAföG-Regelungen, Betreuungsangeboten oder Zuschüssen. Außerdem bleibt genügend Zeit, um andere Eltern kennen zu lernen und Fragen zu stellen.

Auch Beratungen für Schwangere und Studierende mit Kind werden durchgeführt. Sie finden dort eine Ansprechperson für alle Fragen und Probleme, die Ihre veränderte Lebenssituation mit sich bringt. So können Sie bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung und im Umgang mit Behörden unterstützt werden. Die Beratungsstelle klärt Sie auf über die verschiedene Angebote zur Kinderbetreuung, über Möglichkeiten der Studienfinanzierung und über alle Arten von Zuschüssen und Stipendien. Weiteres Infomaterial und Kontaktdaten zur Beratung finden Sie hier.


Gesetzlicher Mutterschutz

Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die (werdende) Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen. Der Mutterschutz beginnt üblicherweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt.

Nähere Informationen zum Thema Mutterschutz finden Sie hier oder in der Broschüre <<Leitfaden zum Mutterschutz>> des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutters...

 


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