Elterngeld und ElterngeldPlus

Basiselterngeld

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die

  • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
  • nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.

Elterngeld wird innerhalb der 14 ersten Lebensmonate des Kindes gewährt. Über zwei Partnermonate können Sie den Anspruch von 12 Monaten auf insgesamt 14 Monate ausweiten. Eltern können gleichzeitig oder nacheinander Elternzeit nehmen.

 

ElterngeldPlus

Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld um vier zusätzliche Monate verlängern, wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit, zwischen 25 und 30 Stunden, arbeiten.

Mehr Informationen finden Sie hier oder in der Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit - Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Zusätzlich können Sie nun das Elterngeld digital über diese Plattform beantragen: Elterngeld Digital.